Für einen Handwerksbetrieb der an Klima- und Wärmepumpenanlagen arbeitet, gelten, insbesondere wegen der in den Anlagen enthaltenen Kältemittel, mehrere gesetzliche Anforderungen. Hier die wichtigsten Bescheinigungen und Voraussetzungen:
Sachkundenachweis (Kategorie I)
Betriebszertifizierung
Eintragung in die Handwerksrolle
Elektrofachkenntnisse
Dokumentationssystem
Bescheinigung Brennbare Kältemittel
Teilnahmebescheinigung für die Veranstaltung "Brennbare Kältemittel".
Zertifizierung Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Unternehmenszertifizierung für Installation, Reparatur, Instandhaltung, Wartung und Stilllegung an Kälte- & Klimaanlagen sowie Wärmepumpen.
Zertifikat Kälteanlagen des BIV
Zertifikat des Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauer Handwerks zum Fachkundelehrgang "Befähigte Person für die Prüfung an Kälteanlagen".
Nominierung Deutscher Umweltpreis 2021
Einer von vier durch den Zentralverband des Deutschen Handwerks vorgeschlagenen Preisträger.
Nominierung Deutscher Umweltpreis 2020
Einer von vier durch den Zentralverband des Deutschen Handwerks vorgeschlagenen Preisträger.
Förderpreis Sparkassen-Finanzgruppe
1. Preis im Wettbewerb 2019 für den Beitrag "Der Fresh Air Conditioner"